Unterricht ergänzende Angebote können stattfinden

Unterricht ergänzende Angebote können stattfinden

Oberste Priorität hat in der gegenwärtigen Situation die Gewährleistung des geregelten Schulbetriebs für die Schülerinnen und Schüler, schreibt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V als Hinweis zur Corona-Landesverordnung an Schulen.  Sofern es die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zulassen, sollen folgende Unterricht ergänzende Angebote in den ganztägig arbeitenden Schulen unter Beachtung der Hygieneregeln weiterhin stattfinden:

  • Angebote im Rahmen des ganztägigen Lernens, die durch außerschulische Kooperationspartner in der Schule durchgeführt werden,
  • Angebote im Rahmen des ganztägigen Lernens, die durch außerschulische Kooperationspartner außerhalb der Schule durchgeführt werden,
  • Unterrichtsangebote an außerschulischen Lernorten.

Der Besuch von Kinos, Theatern, Konzerthäusern, Opern und ähnlichen Einrichtungen ist nicht möglich. Ausstellungen, Museen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind im Innenbereich für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Außenbereiche dieser Einrichtungen können aber unter Beachtung des einrichtungsbezogenen Hygiene- und Sicherheitskonzepts besucht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Hinweise zur Corona-Landesverordnung vom 31.10.2020

Schul-Corona-Verordnung – SchulCoronaVO M-V

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