Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule

Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule

Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat das „Ganztagsförderungsgesetz“ beschlossen. Damit wird schrittweise ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt. 

„Wir haben ein wichtiges bildungs- und familienpolitisches Projekt für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeschoben“, betont Sozialministerin Stefanie Drese, die für die Landesregierung im Bundesrat sprach. 

Ganztägige Bildung und Förderung sorge dafür, dass alle Kinder gut ins Schulleben starten und damit gleiche Chancen haben, sagte Drese: „Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft oder dem Geldbeutel ihrer Eltern abhängen.“ 

Ministerin Drese hob in ihrer Bundesrats-Rede die enormen Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs ab 2026 hervor. „Dafür müssen viele neue Plätze entstehen und brauchen wir viel qualifiziertes Personal“, so Drese. 

Das gelte natürlich besonders für Länder wie Nordrhein-Westfalen, die einen erheblichen Rückstand an Ganztagsplätzen aufweisen. Drese: „Aber auch für Mecklenburg-Vorpommern, obwohl wir bereits jetzt mit einer Betreuungsquote im Hort von rund 72 Prozent den bundesweit höchsten Anteil an Ganztagsplätzen im Grundschulbereich haben.“ 

„Wir müssen und wollen nicht nur neue Plätze schaffen, sondern auch qualitativ und baulich gute“, sagte Drese mit Blick auf die Gestaltung der Gebäude, der Räume und der Außenanlagen. Es sei deshalb wichtig, dass die Finanzhilfen des Bundes auch für den Erhalt bereits bestehender Betreuungsplätze gewährt werden und eine höhere Beteiligungsquote für den Bund bei den Investitionskosten vorgesehen ist, so Stefanie Drese. 

Hintergrund

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 43.000 belegte Plätze im Hort (Stichtag 01.03.2021) – ein Zuwachs von fast 7.000 Plätzen gegenüber 2016. 

Nach Berechnungen des Sozialministeriums müssen in MV noch ca. 10.000 zusätzliche Hortplätze für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulalter ab 2026 geschaffen werden.