- Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg – Vorpommern [1], Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 28. März 2018
- Erste Änderung der Verwaltungsvorschrift vom 21.01.2020 [2]
- Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2018/19 und 2019/2020 [3] vom 23. März 2018
- Landesverordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an staatlichen Schulen [4] vom 16. März 2016
- Ganztägiges Lernen in Kooperation mit außerschulischen Partnern [5]
Nein