Neue Verwaltungsvorschrift „Ganztägiges Lernen in M-V“ jetzt in Kraft

Neue Verwaltungsvorschrift „Ganztägiges Lernen in M-V“ jetzt in Kraft

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift sowie der Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2018/19 und 2019/2020 ergeben sich einige Neuerungen im ganztägigen Lernen in Mecklenburg-Vorpommern. Es gibt folgenden Entwicklungen zum Schuljahr 2018/2019.

  1. Jede Schule erhält eine ganztagsspezifische Zusatzausstattung, die sich sowohl aus Finanzmitteln als auch aus Lehrerwochenstunden (LWS) - Äquivalenten zusammensetzt. Dabei gilt Folgendes:
  • jede Schule erhält für 4 Schuljahre ein Finanzbudget von 2500€ pro Schuljahr für die Vergütung außerschulischer Kooperationspartner*innen
  • eine Ausstattung an LWS über zwei bzw. vier Schuljahre
  • nicht durch Lehrkräfte gebundene Lehrerwochenstunden können, multipliziert mit dem Betrag von 2500€, in zusätzliche finanzielle Mittel für die Vergütung außerschulischer Kooperationspartner*innen umgewandelt werden
  1. Kooperationsverträge mit außerschulischen Partner*innen können zeitlich flexibel ausgehandelt werden
  2. Festlegung von Teilnehmerquoten je Form des ganztägigen Lernens
  • an einer gebundenen Ganztagsschule nehmen mind. 98% der Schüler*innen am ganztägigen Lernen teil
  • Höhe der Gesamtausstattung mit zusätzlichen LWS an einer gebundenen  Ganztagsschule orientiert sich an 100% der Gesamtschülerzahl 2017/2018
  • an einer teilweise gebundenen Ganztagsschule ist sicherzustellen, dass …
    • … mind. 75% der Schüler*innen,
    • … mind. 50% der Klassen und
    • … mind. drei Jahrgangsstufen verpflichtend am ganztägigen Lernen teilnehmen.
  • Höhe der Gesamtausstattung mit zusätzlichen LWS an einer teilweise gebundenen  Ganztagsschule orientiert sich an mind. 75% und max. 85% der Gesamtschülerzahl 2017/2018
  • Höhe der Gesamtausstattung mit zusätzlichen LWS an einer offenen  Ganztagsschule orientiert sich an max. 60% der Gesamtschülerzahl 2017/2018
  1. Der Zeitrahmen von Unterricht und Unterricht ergänzenden Angeboten einer vollen Halbtagsschule beträgt an mind. drei Tagen in der Woche mind. 5,5 Zeitstunden.
  • Höhe der Gesamtausstattung mit zusätzlichen LWS an einer vollen Halbtagsschule orientiert sich an max. 100% der Gesamtschülerzahl 2017/2018