Förderprogramm Ganztagsausbau für Grundschulkinder startet

Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in M-V

Um vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder vorhalten zu können, treiben Bund und Länder den Infrastrukturausbau voran. Der Bund stellt für Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. In einem ersten Schritt erhält Mecklenburg-Vorpommern Mittel in Höhe von ca. 14,9 Millionen Euro, die durch das Land mit 3,2 Millionen Euro komplementiert werden. Davon stehen 12,7 Millionen Euro für den Hortausbau bereit. 5,4 Millionen Euro sind für investive Maßnahmen in Schulen zum qualitativen Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder und solche Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen, vorgesehen.

Für Ausstattung, Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen …

Im 1. Projektaufruf werden Zuwendungen trägerneutral für investive Maßnahmen zum qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder und solche Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen, gewährt. Insbesondere sind dies: Investitionen in Ausstattung, in Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen unter der Bedingung der späteren Realisierung der entsprechenden Investitionen im Rahmen des in Aussicht gestellten Finanzhilfeprogramms „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“.

Wichtige Termine für die Zeitplanung

Die antragsberechtigten Träger bzw. Schulträger, die über geeignete Projekte verfügen, werden hiermit aufgerufen, Projektvorschläge bis spätestens zum 29. Januar 2021 im Landesförderinstitut M-V einzureichen.

Vorhaben, die im Rahmen des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gefördert werden, müssen bis zum 30. Juni 2021 begonnen und die dafür aufzuwendenden Mittel müssen bis zum 1. November 2021 abgerufen und bis zum 31. Dezember 2021 verausgabt worden sein.

Mehr Informationen mit Ansprechpartnern, Dokumenten und das Antragsformular finden Sie beim Landesförderinstitut M-V  unter:

https://www.lfi-mv.de/foerderungen/ganztagsbetreuung-schule/index.html